Druckerei Foerster
Agrarprodukte

Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften für E-Zigaretten

Gesundheitswarnungen für E-Zigaretten, die den Verbraucher darauf hinweisen, dass sie Nikotin enthalten und nicht von Nichtrauchern verwendet werden sollten, sind obligatorisch. Die Verpackung muss auch eine Liste der im Produkt enthaltenen Inhaltsstoffe, Informationen über den Nikotingehalt des Produkts sowie eine Packungsbeilage mit Gebrauchsanweisung und Informationen über unerwünschte Wirkungen, Risikogruppen, Suchterkrankungen und Toxizität enthalten. Werbeelemente sind auf E-Zigarettenverpackungen nicht erlaubt, und grenzüberschreitende Werbung und Promotion von E-Zigaretten ist verboten.

Warnhinweise auf Tabakerzeugnissen machen die Nutzer auf die mit dem Rauchen verbundenen Gesundheitsrisiken aufmerksam. Es gibt Regeln, die für alle Gesundheitswarnungen auf Tabakerzeugnissen gelten:

Eine Gesundheitswarnung muss den gesamten für sie reservierten Bereich abdecken und darf nicht kommentiert oder in irgendeiner Weise verändert werden.

Es muss in deutscher Sprache sein, vollständig sichtbar, dauerhaft, unentfernbar auf die Verpackung gedruckt und von einem schwarzen Rand umgeben. Bei einer Einzelverpackung eines anderen Tabakerzeugnisses als Zigaretten oder Tabak zum Händewalzen in einem Beutel kann die Warnung auf einen an der Verpackung befestigten Aufkleber gedruckt werden, solange der Aufkleber nicht entfernt werden kann.

Eine Gesundheitswarnung muss beim Öffnen der Verpackung intakt bleiben. Die kombinierte Gesundheitswarnung kann jedoch bei einer Einzelverpackung mit Klappdeckel aufgeteilt werden. Dies ist in Ordnung, solange die grafische Integrität, die Sichtbarkeit des Textes und die Informationen zur Raucherentwöhnung erhalten bleiben. Besuchen Sie www.mr-joy.de und erfahren Sie mehr!